§57a Überprüfung

Die Fahrzeug-Hauptüberprüfung

  • Was ist eine §57a-Begutachtung (Pickerl)?

    Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung ihres Fahrzeuges.

  • Was wird überprüft?

    Im Grunde genommen wird das komplette Fahrzeug auf seine Fahrsicherheit und Betriebsfähigkeit überprüft.

  • Wie oft muss mein Auto zur §57a-Begutachtung?

    Derzeit gilt in Österreich die sogenannte 3-2-1 Regelung. Diese besagt, dass bei PKW/Kombis und Anhängern bis 3,5 t Gesamtgewicht die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und jede folgende Prüfung jeweils jährlich durchzuführen ist.