Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung ihres Fahrzeuges.
Im Grunde genommen wird das komplette Fahrzeug auf seine Fahrsicherheit und Betriebsfähigkeit überprüft.
Derzeit gilt in Österreich die sogenannte 3-2-1 Regelung. Diese besagt, dass bei PKW/Kombis und Anhängern bis 3,5 t Gesamtgewicht die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und jede folgende Prüfung jeweils jährlich durchzuführen ist.